Atlas sahara travel

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Sehr geehrter Reisegast
Wir haben diese Reise in Ihrem Sinne sorgfältig geplant und alle Voraussetzungen geschaffen, um sie für Sie zu einem bleibenden Erlebnis werden zu lassen. Hierzu gehören auch die Reisebedingungen, die Bestandteile des mit Ihnen abzuschliessenden Reisevertrages sind und zugleich zum Verständnis der Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und uns beitragen. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn sie zeigen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir Ihnen gegenüber einstehen, und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von Atlas Sahara Travel (AST) lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags? und Reisebedingungen. Für zusätzliche Transportleistungen (Flugscheine, Schiffsbillette, Mietwagen etc.) gelten die jeweiligen Vertrags? und Reisebedingungen sowie Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Transportunternehmens. In diesen Fällen sind die nachstehenden Reisebedingungen nicht anwendbar.

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag zwischen Ihnen und AST kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönli-chen Anmeldung (Buchung) zustande. Innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Buchung (massgebend ist das Datum der Reisebestätigung/Faktura) können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten, sofern Ihre Buchung mehr als 35 Tage vor Abreise erfolgt.
1.1. Als Reiseveranstalter verpflichtet sich AST:
die versprochenen Leistungen der Reise gemäss der Leistungsbeschreibung des zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Reiseprospektes und der Bestätigung sorgfältig zu erfüllen.
1.2. Als Reiseteilnehmer(in) verpflichten Sie sich:
den für die Reise vereinbarten Pauschalpreis sowie die im Pauschalpreis nicht inbegriffen Sonderleistungen (z. B. Versi-cherungsprämien, Sicherheits? und Flughafentaxen, Visa-gebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extra-leistungen) zu bezahlen.
die Zahlungsmodalitäten einzuhalten.
die notwendigen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass?, Zoll?, Devisen? und Gesundheits-bestimmungen des Reiselandes einzuhalten.

2. PREISE

Unsere Preise verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppel-zimmer. Die Preise können unserer Ausschreibung entnom-men werden.
2.1. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt Fr. 1'000.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig.
2.3. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 40 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
2.4. Die Reisedokumente werden Ihnen zirka 10 Tage vor Reisebeginn zugestellt.
2.5. Preisänderungen:
Es ist möglich, dass die in den Prospekten publizierten Preise erhöht werden müssen, insbesondere in folgenden Fällen:
bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen unabhängiger Transportunternehmen
- bei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheits? und Flughafentaxen)
bei staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwerts-teuer etc.)
bei Wechselkursänderungen
In diesen Fällen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten angegebenen Preisen, weiterzubelasten, jedoch spätestens bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin.
Übersteigt die Preiserhöhung 10% des publizierten und bestätigten Pauschalpreises, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten auf eine von uns allenfalls offerierte, andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen im Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen Abzug zurückerstattet.

3. SIE KÖNNEN IHRE REISE NICHT ANTRETEN (ANNULLIERUNG) ODER ÄNDERN IHREN VERTRAG

3.1. Annullierung
Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie dies dem Reisebüro unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes und Beilage bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen.
Nebst der Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.? pro Person, höchstens jedoch Fr. 180.? pro Auftrag und der Versicherungsprämien bezahlen Sie, je nach Datum des Rücktritts vom Vertrag, die folgenden Kosten in Prozenten vom Arrangement preis:
Von der Anmeldungsdatum bis 60 Tage vor Abreise: 15%
59 bis 45 Tage vor Abreise: 30%
29 bis 15 Tage vor Abreise: 50%
14 bis 6 Tage vor Abreise: 75%
5 bis 0 Tage vor Abreise: 100%
Wenn Sie eine Reise vorzeitig abbrechen, können wir Ihnen nur diejenigen Leistungen rückvergüten, die uns nicht belastet worden sind
3.2. Ersatzperson
Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen Änderungen akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen, gesetzliche Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, ist der Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzun-gen gestattet, sofern sie die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt.
Bedingungen:
Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die Bezah-lung des Reisepreises und allfälliger Gebühren.
Beachtung einer Änderungsfrist von mindestens 5 Werkta-gen, bei Fernflugreisen zusätzlich unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten.
3.3. Änderung
Für Namensänderungen, Umbuchungen des Reisedatums oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir Sie mit einer Gebühr von Fr. 60.- pro Person, jedoch höchstens Fr. 120.? pro Auftrag. Für Umbuchungen innerhalb der Annul-lierungsfristen gemäss Abschnitt 3.1. sind ausserdem die prozentualen Annullierungskosten geschuldet.

4. ANNULLIERUNGSKOSTEN- UND SOS-RÜCKREISEVERSICHERUNG

Die Prämie für die Annullierungskosten? und die SOS- Rück-reiseversicherung ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen und wird Ihnen automatisch in Rechnung gestellt, sofern Sie gegen diese Risiken nicht bereits versichert sind und Sie uns dies bei Buchungsabschluss bekanntgeben. Die Prämie ist jeweils bei der entsprechenden Reise publiziert.
4.1. Die Annullierungskostenversicherung der «Europäischen» übernimmt im Falle einer Annullierung oder Umbuchung gemäss Abschnitt 3.1. die vertraglich geschuldeten, prozentualen Annullierungskosten.
4.2. Weitere Details entnehmen Sie dem Versicherungs-ausweis der «Europäischen», der Ihnen mit der Reisebes-tätigung ausgehändigt wird.
4.3. Die SOS?Rückreiseversicherung der «Europäischen» gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person aus wichtigen Gründen wie Krankheit, Todesfall in der Familie, Elmentarschaden zu Hause usw. ihre Reise abbrechen muss.
4.4. In der SOS?Rückreiseversicherung sind Spitalkosten, sowie das Reisegepäck nicht versichert.
4.5. Diese Aufzählungen sind nicht abschliessend. In jedem Fall gelten die allg. Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherungen.

5. WIR KÖNNEN DIE REISE NICHT DURCHFÜHREN ODER MÜSSEN DIESE VORZEITIG ABBRECHEN

5.1. Mindestbeteiligung/wesentliche Leistungsänderung vor Abreise:
Für alle publizierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann.
Beteiligen sich an einer Reise zuwenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die uns vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. In beiden Fällen bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist das Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich oder Sie verzichten darauf, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5.2. Höhere Gewalt und Streiks
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die aus Sicht des Veranstalters zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, kann AST auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten.

6. HAFTUNG

6.1. Allgemein: AST vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der AST-Reiseleitung nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Kunden vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den doppelten Preis der Pauschalreise beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
6.2. Haftungsausschluss: AST haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisses des Kunden;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ver-säumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches AST oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
6.3. Personenschäden: Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet AST, sofern die Schäden durch AST oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind.

7. SACH- UND VERMÖGENSSCHÄDEN

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von AST auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

8. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

8.1. Pass / Visum: Für die Einreise nach Marokko un Tunesien ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei der Marokkanischen Botschaft ihres Landes über die für sie geltenden Bestimmungen. Wenn ein Visum eingeholt werden muss, ist der Kunde selber dafür verantwortlich.
8.2. Gesundheitsvorschriften: Für die Einreise nach Marokko werden keine Impfungen verlangt.

9. EINZELZIMMER

Es ist auf allen Reisen möglich, eine Einzelzimmerbuchung vorzunehmen, es können aber keine Einzelzimmer garantiert werden, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Auswahl zur Verfügung stehen. Alleinreisende Kunden, die eine Doppelzimmerbuchung vornehmen und für die kein Zimmerpartner gefunden wird, müssen möglicherweise den Einzelzimmerzuschlag entrichten.

10. OMBUDSMANN

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

11. GERICHTSSTAND

Im Verhältnis zwischen Ihnen und AST ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen können nur am Sitz von AST in eingereicht werden.

Organisator:
Atlas Sahara Travel
Av. du Midi 17
CH - 1700 Freiburg

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